Umstrittene Plakatierung

In der 50. Stadtratssitzung am 12.06.2014 war im TOP 6 die 1. Änderung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für das Anbringen und Aufstellen von mobilen Werbeträgern und Plakatierung in der Stadt Markranstädt (Plakatierungssatzung) aufgerufen. Dieses Thema hat schon im Vorfeld für viel Aufregung gesorgt, weil Unverständnis darüber herrschte, warum diese Änderungssatzung jetzt noch auf die Tagesordnung unserer Stadtratssitzung genommen wurde.

 

Hintergrund ist, dass das Wirtschaftsministerium in Dresden darauf hingeweisen wollte, dass die Kommunen eine abgestufte Chancengleichheit statt des bisher praktizierten Gleichheitsprinzips in ihre Plakatierungssatzung festschreiben soll. Das Ergebnis wäre, dass schon zur Landtagswahl die Partei oder Wählergruppe mit der Stimmenmehrheit auch die meisten Plakate aufhängen darf. Die mit den wenigsten Stimmen erhalten die wenigsten Standorte.

„Nachtigall - ich hör dir trapsen“. Wir als SPD verständigte uns mit anderen Fraktionen, führten Gespräche mit der Verwaltung und hinterfragten den Standpunkt auch bei anderen Bürgermeistern im Landkreis Leipzig.

 

Damit wurde auch ein Umdenken in der Stadtverwaltung bewirkt:

Am Tag der Stadtratssitzung mittags, nahm der Bürgermeister diesen umstrittene Beschlussvorlage von der Tagesordnung. Zu sehr kritisierten die Stadtratsfraktionen der SPD, Linken und CDU diesen TOP.

 

Es klappt also gemeinsam fraktionsübergreifend zu arbeiten.
Das sollte als positives Signal für die Zukunft verstanden werden!